Wäschewaschen mit Regenwasser



Wäschewaschen mit Regenwasser ist eindeutig erlaubt und darf nicht verboten werden! Es liegt in der Eigenentscheidung jedes einzelnen Nutzers.

Einzelne Versuche von Wasserversorgern und Gemeinden das Wäschewaschen verbieten zu wollen ist schlichtweg illegal.
Bereits 1998 hat der BayVGH in einem Urteil festgestellt, daß eine Gesundheitsgefährdung durch den Betrieb der Waschmaschinen mit Wasser aus der eigenen Regenwassersammelanlage auch im Einzelfall nicht feststellbar ist (BayVGH Aktenzeichen 23 B 97.2120). Auch das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte 2001 das Wäschewaschen mit Regenwasser für zulässige erlärt. (VG Arnsberg Aktenzeichen 14 K 2304/04)

Viele wissenschaftliche Untersuchungen von Regenwasser haben bisher gezeigt, daß das Wasser einer richtig gebauten Anlage, entsprechend den Planungsrichtlinien des Ratgebers, dauerhaft die europäischen Grenzwerte für Badegewässer einhalten kann. Hierbei wurde festgestellt, daß große Anlagen mikrobiologisch stabiler sind als kleine Anlagen. Das Wasser ist dann dauerhaft klar, geruch- und farblos und frei von Feststoffen. Der Waschmaschinenbetrieb mit solchem Betriebswasser kann, ohne weitere Filter, uneingeschränkt empfohlen werden.
Die EU-Grenzwerte für Badegewässer sind so definiert, daß weder bei längerem Körperkontakt, noch bei versehentlichem Verschlucken, Erkrankungen ausgelöst werden können. Hierbei wurde berücksichtigt, daß beim Schwimmen ca. 0,25 Ltr. Wasser pro 1/4 Std. unbeabsichtigt verschluckt werden.

Die nachfolgende Tabelle* zeigt die durchschnittlich gemessenen Keimzahlen in einem Zeitraum von 4 Jahren mit über 3.000 Wasserproben aus über 100 verschiedenen Regenwasserzisternen zwischen Hamburg und dem Bodensee im Vergleich zu verschiedenen Grenz- und Richtwerten:
 

gemessenes 
Zisternenwasser
Richtlinie
Badegewässer¹
Grenzwerte
Feinkostsalate²
Grenzwerte
Mischsalate²
Keimzahl 20ºC 1.200/ml 4 50.000.000/g
Keimzahl 37ºC 230/ml -³  1.000.000/g -
E. coli 26/100 ml 2.000/100 ml 1.000/g 1.000/g
colif. Bakt. 198/100 ml 10.000/100 ml - -
Salmonellen 0/1.000 ml 0/1.000 ml 0/25 g 0/25 g
Staph. aureus 0/100 ml - 1.000/g -
P. aeruginosa 78/100 ml - - -
¹  EG-Richtlinie 76/160 EWG   ² DGHM Kommission Lebensmittel-Mikrobiologie (DGHM, 1990, 1992)   ³ Untersuchung wird nicht gefordert4 Mediawerte

Diese Untersuchung beweist eindeutig, daß die Keimzahl in Zisternenwasser um ein Vielfaches geringer ist als nach den Richtlinien für Badegewässer erlaubt und das Lebensmittelrecht für Feinkost- und Mischsalate zuläßt.

Gegner der Regenwassernutzung verweisen nebulös meist nur darauf, daß Keime im Regenwasser gefunden wurden. Sie verschweigen dabei aber die Art und Anzahl der Keime und die Tatsache, daß durch die wenigen Keime im Regenwasser bisher weder Erkrankungen bekannt wurden, noch Seuchen ausgelöst werden können. Auf der Oberfläche der Haut sind mehr Keime angesiedelt als im Regenwasser je nachgewiesen werden konnten.

Weitere Untersuchungen haben gezeigt, daß bei trockener Wäsche kein bakteriologischer Unterschied festzustellen ist zwischen Wäsche mit Trinkwasser, oder Wäsche mit Regenwasser gewaschen, so daß auch hier keine Einschränkungen bestehen.

Die nachfolgende Tabelle*** zeigt die Keimgehalte gewaschener Wäsche prozentual zu den Proben:
 

Keimgehalt
pro 25 cm²
Schmutzwäsche
Regenwasser
Wäsche feucht
Regenwasser
Wäsche trocken
Trinkwasser
Wäsche trocken
 
n = 400
n = 100
n = 108
n = 215
<        10
4
4
22
36
bis     50
18
28
39
33
bis   100
14
11
20
13
bis    500
51
40
12
14
bis 1.000
11
6
3
2
>    1.000
2
11
4
2

Wie die Wissenschaftler bei der Untersuchung festgestellt haben, entstand die Hauptverkeimung durch die Wäsche und nicht durch das Waschwasser. Die Art des Waschwassers hatte wenig Einfluß auf die Keimzahl der Wäsche. Viele vegetative Keime sind extrem auf Feuchtigkeit angewiesen und sterben beim Trocknungsprozeß ab. Die Zahlen der Restverkeimung wurde von den Hygienikern als gering bezeichnet, wobei es sich bei der Menge der Bakterienspecies um harmlose Florabestandteile der Umwelt und unseres Körpers handelt.
"Wegen der geringen Keimzahlen als auch wegen der Bakterienarten kann eine Übertragung von Infektionskrankheiten über die gewaschene Wäsche als äußerst unwahrscheinlich angesehen werden", schlußfolgern die Wissenschaftler.

Es bestehen auch keine Bedenken bei der Regenwassernutzung für Allergiker. Durch Regenwasser selbst werden keine Allergien ausgelöst. Allergieauslöser sind entweder bestimmte Stoffe in Textilien, oder chemische Rückstände aus Waschmitteln. Bei der Nutzung von Regenwasser für die Waschmaschine wird aufgrund des weichen Wassers meist erheblich weniger Waschmittel benötigt als bei Trinkwasser, was zum geringeren Risiko von Waschmittelrückständen in der Wäsche führt. Diese Tatsache war bereits unseren Großmüttern bekannt.

Bei einer Chaos-Versuchsanordnung in Bremen wurde sogar ein Sicherheitsbeweis erbracht :
Eine Regenwasserzisterne wurde vorsätzlich mit 1 Gramm Vogelkot pro 1 Ltr. Wasser versetzt und anschließend das Wasser auf 38ºC erwärmt. Die Messungen der Keime am staatl. Hygieneinstitut Bremen über einen längeren Zeitraum ergaben ein überraschendes Ergebnis. Nach ca. 1 Woche war keine erhöhte Keimzahl mehr festzustellen, die Anlage hatte sich mikrobiologisch selbst gereinigt.

Voraussetzung für eine solch gute und stabile Wasserqualität ist die Einhaltung eines bestimmten technischen Mindeststandards. Werden dagegen Fehler bei der Planung, Bauteileauswahl oder Ausführung gemacht, kommt es unter Umständen zu einer drastischen Qualitätsverschlechterung, die sich recht schnell durch Geruchsentwicklung bemerkbar macht.



* Prof.Dr.R. Holländer**, et all.: Mikrobiologisch-hygienische Aspekte bei der Nutzung von Regenwasser als Betriebswasser für Toilettenspülung, Gartenbewässerung und Wäschewaschen
** Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin des Landes Bremen, Fachbereich Mikrobiologie und Hygiene
*** Prof. Dr. R. Holländer**, et. all.: Hygienische Aspekte bei der Wäsche mit Regenwasser