Frage:

Zisterne aus Betonringen
Meine Rohbaufirma hat mir eine Zisterne aus Betonringen eingebaut (ohne weiteren Anstrich von innen, sondern lediglich Mörtel-Verbindung zwischen den einzelnen Ringen). Die Zisterne ist offensichtlich undicht.

Fragen:
1) Kann hier durch Anstrich o.ä. eine dauerhafte Dichtigkeit erreicht werden?
2) Da ich leider mangels Fachkenntnis versäumt habe, Details vorher zu vereinbaren: gibt es "Mindestanforderungen", die beim Einbau einer Zisterne von der Baufirma beachtet werden müssen (z.B. DIN-Norm, o.ä., die einen ahnungslosen Bauherrn schützen)?

Michael Cromm am 21.05.2001



Die Experten-Antwort von Detlev Steinle

Leider wurde bei Ihnen der meisverbreitete Fehler begangen, daß der Einbau einer Regenwassernutzungsanlage in unterschiedliche Gewerke aufgeteilt wurde und die Rohbaufirma gedankenlos Betonringe verwendet hat.

Alle Regenwasserfachleute warnen seit Jahren vor Ring-Zisternen und empfehlen ausschließlich monolithische Zisternen (Wasserbehälter aus einem Stück). Durch unterschiedliche Wasserstände und evtl. Erdsetzungen/-schiebungen werden die Fugen stark belastet, was nach den bisherigen Erfahrungen irgendwann zu Undichtigkeiten führt. Desweiteren sind Fugen im Wasserbehälter immer Angriffspunkte für Wurzelwerk, das langfristig solche Fugen sprengen kann.

Anstriche von Innen können keine dauerhafte Dichtigkeit bringen. Rohe Mörtelfugen sind in der Regel kein Problem, wenn sie nach den Vorgaben des Herstellers ausgeführt sind (Zementmörtel mit Wasserdichtzuschlag).

Eine DIN für Regenwassernutzungsanlagen ist derzeit in Arbeit (DIN 1989), aber noch nicht gültig. Stand der Technik wird im Moment noch dokumentiert durch technische Merkblätter der FBR (Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung) und ein Merkblatt des ZVSHK.

Unabhängig von technischen Regeln ist das wesentliche Merkmal einer Zisterne (Mindestanforderung), daß sie als Wasserspeicher genutzt werden kann, also dicht ist. Falls dies nicht der Fall ist liegt ein wesentlicher Mangel vor, der durch den Bauunternehmer beseitigt werden muß.

Im übrigen bleibt einem Bauherren leider nicht erspart, sich vor der Auftragsvergabe ausführlich zu informieren. Auch eine DIN schützt da nicht, da die DIN kein Gesetz darstellt und DIN-gerechte Bauausführung vertraglich vereinbart werden muß.