Frage:

Ausführung de facto nur durch Fachunternehmen?
U. Röding am 07.06.04

Die Stadtverwaltung schreibt in einem Merkblatt: "Als Nachweis über die ordnungsgemäße Erstellung der Brauchwasseranlage ist eine Unternehmerbescheinigung vorzulegen".

Lassen sich überhaupt Unternehmer finden, die eine in Eigenleistung hergestellte Anlage abnehmen (zumindest zu einem Preis, dass sich die Eigenleistung noch lohnt)?
 



Die Experten-Antwort von Detlev Steinle

Leider lassen sich Stadtverwaltungen öfter unwissend als Lobbyisten der Wasserindustrie gegen die Regenwassernutzung mißbrauchen. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, wonach der Einbau einer Regenwassernutzungsanlage ausschließlich durch qualifizierte Handwerker erfolgen darf.
In der Trinkwasserverordnung ist lediglich festgelegt, daß die Gesundheitsämter eine Regenwassernutzungsanlage auf Einhaltung der DIN 1988 überprüfen dürfen. Die AVWasserV legt lediglich fest, daß Arbeiten an Trinkwasseranlagen nur durch "konzessionierte" Fachbetriebe durchgeführt werden dürfen (betrifft evtl. auch den Anschluß der Trinkwassernachspeisung). Alles andere ist beim Bau einer Regenwasseranlage bis 50 cbm Zisternengröße ausschließlich im freien Ermessen und der Verantwortung des Bauherren. Die geforderte "Unternehmerbescheinigung" bei einer Regenwassernutzungsanlage betrifft auch nur die Trinkwassernachspeisung, die der DIN 1988 entsprechen muß (freier Auslauf).

Damit Kunden von REWALUX bei solchen regionalen (Unsinns-) Verordnungen nicht immer gezwungen sind, lanwierige Prozesse mit ihrer Stadt zu führen, werden alle REWALUX-Anlagen mit einer Konformitätsbescheinigung ausgeliefert, die solche "Unternehmerbescheinigungen" ersetzen.